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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten

von Fotografin Jennifer Keil (Jennie Keil Fotografie / FeierZeit Eventagentur) und ihren Erfüllungsgehilfen – nachfolgend Fotografin genannt
  1. DEFINITION

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.

(2) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf USB-Stick, Fachabzüge usw.)

(3) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den von der Fotografin gelieferten Fotografien um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

  1. GÜLTIGKEIT / TERMINRESERVIERUNG

(1) Das Angebot ist bis 14 Tage nach Erhalt gültig. Der Termin wird erst mit einer Anzahlung reserviert (siehe „Zahlung“). Bis zum Eingang der Anzahlung darf die Fotografin anderen Kunden den anvisierten Termin weiterhin anbieten.

(2) Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung in Textform per Mail oder Vereinbarung (Hochzeiten) von der Fotografin oder mit Beginn der Vertragsausführung durch die Fotografin zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Fotografin sie in Textform bestätigt.

(3) Die Fotografin behält sich das Recht vor, Kundenanträge im Einzelfall abzulehnen. Insbesondere, sofern der Auftrag von den von der Fotografin vorgegebenen Anforderungen abweicht oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.

  1. BEARBEITUNG / GESTALTUNG

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Fotografien stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, wie Bearbeitung, Bildstil, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Änderungswünsche im Nachgang, die zuvor nicht Teil des Auftrages waren, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

(2) Alle Bilder werden optimiert und mit der passenden Bearbeitung/Bildlook versehen. Eine Retusche ist nicht Teil einer Hochzeits-/Familien Reportage und muss gesondert vergütet werden. (Hautretusche, Verfremdung, Composing, Verflüssigen, etc.)

  1. AUSLIEFERUNG UND REKLAMATION

(1) Die Fotografin sichert eine Auslieferung der Fotografien innerhalb 4 Wochen zu. Bei Hochzeiten gilt eine Lieferfrist von 8 Wochen nach Erhalt der Gesamtsumme.

(2) Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf das Konto der Fotografin oder Übergabe in bar. Diese erfolgt in der vorher durch den Auftrag erteilten Form (Dateien, Drucke, Online, usw.) Der Kunde erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist unter allen Umständen ausgeschlossen.

(3) Die Mindestanzahl der Fotografien wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt. Die Fotografin trifft die Auswahl der Bilder eigenständig, falls nicht anders vereinbart.

(4) Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

(6) Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Kunden entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.

(7) Bei Auslieferungstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der Fotografin liegen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt) und nicht schuldhaft von ihr verursacht wurden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Das bereits bezahlte Honorar wird im Falle eines Rücktritts erstattet.

  1. VERGÜTUNG UND EIGENTUMVORBEHALT

(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale, zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

(2) Das Honorar wird mit Rechnungsstellung sofort fällig und vom Kunden auf das Konto von der Fotografin überwiesen. Alle Preise sind als Endkundenpreise zu verstehen. Eine Mehrwertsteuer ist nicht ausgewiesen, da Kleinunternehmerregelung in Kraft ist.

(3) Rechnungen werden per Email empfangen. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen – gemäß gesetzlicher Regelung nach §286 BGB.

(4) Mit Abschluss des Vertrages (gilt für Hochzeiten) wird eine Anzahlung von 50 Prozent des vereinbarten Honorars fällig. Diese wird bei der Endrechnung von der Gesamtsumme abgezogen. Die Anzahlung beinhaltet alle administrativen Tätigkeiten und die verbindliche Terminreservierung und zählt nicht zur fotografischen Dienstleistung. Erst mit Eingang der Anzahlung bei der Fotografin gilt der Fotografenauftrag als gebucht. Trifft die Anzahlung nicht fristgemäß ein, so ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

(5) Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum und in den Händen der Fotografin.

  1. STORNIERUNG UND TERMINVERSCHIEBUNG

(1) Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, gilt der Termin als verschoben und muss nachgeholt werden. Der Kunde hat dies der Fotografin unverzüglich mitzuteilen.

(2) Eine reguläre Auftragsstornierung durch den Kunden bedarf zwingend der Schriftform (Mail oder Postweg). Hierbei entstehen dem Kunden folgende Kosten:

– Die Anzahlung (50 Prozent vom vereinbarten Honorar) verbleibt generell bei der Fotografin als Aufwandsentschädigung für administrative Tätigkeiten und weitere Tätigkeiten und wird bei Vertragsabschluss fällig.

– Desweiteren ist ein Ausfallhonorar (75 Prozent vom vereinbarten Honorar) für den verbindlich gebuchten Fotografenauftrag zu leisten.

(3) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografin. Bei wetterbedingten Absagen (starker Regen, Sturm) bei Shootings handelt es sich um keine Stornierung, sondern um eine Verschiebung. Bewölkter Himmel und leichter Regen rechtfertigt keine Verschiebung – Alternative Aufnahmeorte sind möglich.

(4) CORONA-ZUSATZ 2020 / PANDEMIEAUSBRUCH Eine einmalige Verschiebung der Hochzeit ist kostenfrei möglich. Dies ist eine Ausnahme- und Kulanz-Regelung auf Grund der unvorhersehbaren Pandemie. Eine Zweitverschiebung, bzw. eine Erstverschiebung im Jahr 2021 oder alle folgenden Jahre, die nicht staatlich veranlasst wird (durch Lockdown, Schließung der Locations etc.), bleibt kostenpflichtig und orientiert sich an den oben aufgestellten Stornobedingungen. Bei einer Einschränkung auf Grund eines Maskengebots, einer Abstandsregelungen und Ähnlichem besteht kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung.

  1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT

(1) Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes unwiderruflich zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

(2) Der Kunde erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das bedeutet, dass der Kunde die Bilder in SocialMedia nutzen darf, für Alben, Abzüge etc. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet die Fotografin (Jennifer Keil) zu nennen bei der Nutzung, falls dies möglich ist. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.

(3) Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Dies schließt die Weitergabe ohne Absprache mit der Fotografin an weitere Dienstleister mit ein. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beantragen, und die erstellten Fotos zur Fertigstellung der Produkte zu überlassen.

(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

(5) Jede Veränderung, Weiterbearbeitung durch den Kunden (z.B. durch Filter, Schwarz-Weiß Konvertierungen, Foto Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotografien bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin.

(6) Die kommerzielle Nutzung durch Dritte (z. B. Location, Visagistin, oder andere Dienstleister, Onlineshops usw.) ist untersagt, ebenso wie die Herausgabe des Bildmaterials an genannte Dritte. Diese Dritte müssen sich mit der Fotografin in Verbindung setzen, um das Nutzungsrecht zu erwerben.

  1. VERÖFFENTLICHUNGSRECHT

(1) Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Facebook, Instagram, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der Kunde hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklärt.

(2) Bei der Veröffentlichung der Bilder achtet die Fotografin stets auf einen hohen Anspruch der Darstellung der Personen. Kinder werden nur nach gesonderter Absprache veröffentlicht. Sollte der Kunde nicht einverstanden sein, wird eine zusätzliche Pauschale von 15 Prozent des Gesamtbetrags fällig, um die alleinigen Nutzungsrechte für Veröffentlichungen zu erwerben. In dem Fall darf die Fotografin lediglich Bilder erheben, speichern und für den Auftrag relevante Tätigkeiten ausüben (z.B. Abzüge bestellen).

  1. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

(1) Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen). Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet sie keinen Ersatz. Der Kunde ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich.

(2) Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten anderer. Über den Materialwert/Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.

(3) Für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit werden keine über die Herstellergarantie hinaus erbrachten Garantien gegeben. Die Fotografin haftet nicht dafür. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck, sowie Abweichungen vom Bildschnitt können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens. Der Bildschirm der Fotografin ist optimal farbkalibriert, was beim Bildschirm des Kunden nicht immer gegeben ist. Farbunterschiede am Rechner weisen nicht auf ein schlechtes Farbmanagement im Foto hin. Der Kunden versichert, die Bilder bei einem qualitativ hochwertigen Fotolabor entwickeln zu lassen. Für Farbabweichungen bei Sofortdrucken (z.B. Drogerie) haftet nicht die Fotografin.

(4) Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden.

(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt durch die Fotografin. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(6)Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einem Fotografenauftrages entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Dem Kunde ist zu raten ausreichende Backups herzustellen, um die dauerhafte Archivierung der Bilder zu gewährleisten.

  1. DATENSCHUTZ gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

(1) Die von dem Kunden mitgeteilten Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung) werden gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts unter Verschluss gehalten und verwendet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zu Abrechnungszwecken und Glückwunschkarten.

(2) Die Fotografin nutzt zur Erbringung ihrer Leistung gegenüber ihren Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet ihr insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von ihr betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen ihr und ihren Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für den Kunden zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher die Fotografin einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag hat.

(3) Der Kunde ist gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Fotografin um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

(4) Gemäß Artikel 17 DSGVO kann der Kunde jederzeit gegenüber der Fotografin die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Er kann darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf ist entweder postalisch oder per E-Mail (kontakt@jenniekeil.de) der Fotografin zu übermitteln.

  1. ZUSATZ HOCHZEITEN UND BILDREPORTAGEN

(1) Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Die Fotografin ist dennoch stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Kunde erwünscht ist.

(2) In geistlichen Stätten besitzt der Geistliche Hoheitsrecht. Sollte der Geistliche Verbote aussprechen, die das Fotografieren hindert, haftet die Fotografin nicht für den Ausfall. In den Fällen versucht die Fotografin bestmöglich Fotografien anzufertigen. Ein Schadenersatz für die fehlenden Bilder kann nicht erhoben werden.

(3) Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit der Fotografin für Aufbau und Vorbereitung enthalten.

(4) Während eines Portraitshootings / Brautpaarshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Kunden nicht gestattet.

(5) Bei Reportagen sind der Fotografin und ggf. Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

(6) Für eine spontane Verlängerung am Tag der Hochzeit auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wird ein Honorar von 300,- EUR / angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

(7) Nach der Eheschließung erhält das Brautpaar min. 10 fertige Referenzbilder und die Endrechnung innerhalb 3 Tagen. Nach dem diese beglichen ist, starten die 8 Wochen Bearbeitungszeit. Siehe Konditionen im Vertrag.

(8) Der Fotografin obliegt es, die Fotografien nach ihrem eigenen kreativen ermessen zu bearbeiten, die Bilder auszusortieren, und zu verändern (schwarz-weiß Aufnahmen ca. 10% der Gesamtaufnahmen werden nicht in Farbe geliefert!). Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

  1. REISEKOSTEN UND SONSTIGE KOSTEN

(1) Die An- und Abreise der Fotografin wird wie folgt als Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,40 EUR zuzüglich 40,00 EUR je Stunde (ab der 2. Fahrtstunde).

(2) Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Kunde ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Richtwert: Fahrtzeit 2 h und Auftragslage ab 8 h.

(3) Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren und Porto sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  1. ERFÜLLUNGSGEHILFEN

(1) Erfüllungsgehilfen (Assistenz) ist ein kostenloser Service, der bei einer Reportage geleistet werden kann.

(2) Sollte der Fotografin aus höherer Gewalt nicht möglich sein oder auch nur beschränkt möglich sein (durch Krankheitssymptome oder Ähnlichem) am Hochzeitstag zu erscheinen, ist der Erfüllungsgehilfe berechtigt als alleiniger Fotograf tätig zu sein und das Brautpaar erhebt keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Fotografin. Somit ist eine Begleitung auch im Krankheitsfall gewährleistet. Der Erfüllungsgehilfe ist von der Fotografin geschult und kann eine Begleitung gewährleisten.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(2) Für den Fall das der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Diese AGB gelten ab dem 01.03.2022.